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   BGH, 10.06.1974 - VII ZB 12/74   

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BGH, 10.06.1974 - VII ZB 12/74 (https://dejure.org/1974,4912)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1974 - VII ZB 12/74 (https://dejure.org/1974,4912)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1974 - VII ZB 12/74 (https://dejure.org/1974,4912)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 1029
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1974 - VII ZB 1/74

    Wiedereinsetzungsantrag - Rechtsmittelklage - Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BGH, 10.06.1974 - VII ZB 12/74
    Die in § 234 Abs. 1 ZPO bestimmte Antragsfrist von zwei Wochen begann gemäß § 234 Abs. 2 ZPO mit dem Tage, an dem der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin bei Anwendung der von ihm zu verlangenden äußersten Sorgfalt hätte erkennen müssen, daß die Berufungsbegründungsfrist versäumt war (vgl. BGH Beschluß vom 10. November 1956 - IV ZB 178/56 = LM ZPO Nr. 2 zu § 232 und vom 29. April 1974 - VII ZB 1/74 -).
  • BGH, 10.11.1956 - IV ZB 178/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.06.1974 - VII ZB 12/74
    Die in § 234 Abs. 1 ZPO bestimmte Antragsfrist von zwei Wochen begann gemäß § 234 Abs. 2 ZPO mit dem Tage, an dem der Prozeßbevollmächtigte der Klägerin bei Anwendung der von ihm zu verlangenden äußersten Sorgfalt hätte erkennen müssen, daß die Berufungsbegründungsfrist versäumt war (vgl. BGH Beschluß vom 10. November 1956 - IV ZB 178/56 = LM ZPO Nr. 2 zu § 232 und vom 29. April 1974 - VII ZB 1/74 -).
  • BGH, 19.09.1977 - II ZB 5/77

    Verstreichen der Berufungsbegründungsfrist - Unterbrechung der Frist zur

    Nimmt man mit dem Berufungsgericht an, die Zweiwochenfrist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages (§ 234 Abs. 1 ZPO) habe nicht schon mit dem Ablauf der Berufungsbegründungsfrist am 24. Mai 1976 (vgl. dafür die Beschlüsse BGH VIII ZB 3/74 v. 6.3.74 = VersR 1974, 783 unter 2; VII ZB 1/74 v. 29.4.74 = VersR 1974, 908 u. VII ZB 12/74 v. 10.6.74 = VersR 1974, 1029), sondern erst mit der Zustellung des Senatsbeschlusses am 12. April 1977 begonnen, dann ist der am 25. April 1977 beim Berufungsgericht eingegangene Wiedereinsetzungsantrag allerdings noch rechtzeitig gestellt.
  • BFH, 17.02.1987 - IV R 115/86

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde im

    Den Prozeßbevollmächtigten der Klägerin mußten aufgrund der Mitteilung des FA vom 1. August 1986, wegen der eingetretenen Rechtskraft des FG-Urteils sei die bis dahin gewährte Aussetzung der Vollziehung aufzuheben, derart gewichtige Zweifel an der Fristwahrung aufkommen, daß in Wahrung des von der höchstrichterlichen Rechtsprechung festgelegten Maßstabs von der äußersten Sorgfalt (Beschluß des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 15. Oktober 1973 3 AZR 461/73, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1974, 124, und Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 10. Juni 1974 VII ZB 12/74, Versicherungsrecht - VersR - 1974, 1029) zumindest eine unverzügliche Rückfrage bei der für eine Sachaufklärung zuständigen Stelle geboten war.
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